Rückgabe Kleiner Waffenschein
Als Folgedes Anschlages in Hanau vom 19.02.2020 hat der Kreistagdes Main-Kinzig-Kreises in seiner Sitzung am 25.09.2020 ein umfangreiches Maßnahmenpaket rundum die Themen „Waffenrecht und Amokprävention" beschlossen und den Kreisausschuss mit der Prüfung und Umsetzung beauftragt.
Als eine der ersten Maßnahmen startet die Waffenbehördedes Main-Kinzig-Kreises am 01.11.2020 die Kampagne „Rückgabe Kleiner Waffenschein".
Was steckt dahinter:
- Im ganzen Kreisgebiet sind nach aktuellem Stand mehr als 5000 Besitzer von Kleinen Waffenscheinen registriert. Sie sind damit berechtigt, sogenannte Signal-,Reizstoff- und Schreckschusswaffen -die ohne Genehmigung erworben werden können - in der Öffentlichkeit zu führen.
- Mit der Rückgabe des Kleinen Waffenscheines soll erreicht werden, die Anzahl der mitgeführten Schreckschusswaffen zu reduzieren..
- Darüber hinaus binden die notwendigen Verwaltungsaufgaben in Form von Erteilung, Überprüfung, Dateneingabe und -pflege Personalressourcen, die auf lange Sicht für zusätzliche oder die Ausweitung bereits bestehender Kernaufgaben des Waffenrechtes freigesetzt werden.
Was wird getan:
- In einer zu nächst auf 1 Jahr ausgelegten Rückkaufaktion kann jeder Besitzer eines Kleinen Waffenscheines diesen gegen eine Einmalzahlung von 50 € zurückgeben, soferner vor dem 01.10.2020 erteilt worden ist. Dies wird in den nächsten Tagen aktiv in der Presse und auf der Homepage des Main-Kinzig-Kreises beworben.
- In einem weiteren Schritt werden alle Besitzer, deren Kleiner Waffenschein zur 3- jährigen Regelüberprüfung ansteht, über die Rückgabemöglichkeit schriftlich informiert. Die Überprüfungsgebühr (in der Regel 30€) wird bei Rückgabe mit der Einmalzahlung verrechnet.
Nutzen Sie dafür das Formular im Anhang