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Hinweis auf die allgemeine Straßenreinigungspflicht der Einwohnerschaft

Hinweis auf die allgemeine Straßenreinigungspflicht der Einwohnerschaft (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Hinweis auf die allgemeine Straßenreinigungspflicht der Einwohnerschaft

Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Niederdorfelden sind alle Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, die Straßen (bis zur Mitte), Gehwege, Treppen, Treppenwege und Überwege vor Ihren Anwesen einmal wöchentlich zu reinigen.
Darüber hinaus sind bei besonderen Anlässen (z. B. Hinterlassenschaften von Silvesterfeuerwerk, bei Heimatfesten, Festakten, nach Umzügen u. ä.) die einzelnen Straßen zusätzlich zu reinigen.

Die Reinigungspflicht umfasst auch die Schneeräumung. Hierbei sind die Flächen vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen.
Die Verpflichteten haben in geeigneter Weise Vorsorge zu treffen, dass die ihnen nach der Straßenreinigungssatzung auferlegten Verpflichtungen ordnungsgemäß von einem Dritten erfüllt werden, wenn sie das Grundstück nicht oder nur unerheblich selbst nutzen.
Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen können durch den Gemeindevorstand mit Geldbußen geahndet werden.
Die Straßenreinigungssatzung in Ihrer Gesamtheit ist auf der Homepage der Gemeinde Niederdorfelden veröffentlicht.

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