Die Zuständigkeit für die Genehmigung privater Bauvorhaben, einschließlich Umbauten, liegt ebenfalls bei der Gemeinde. Üblicherweise wird dies im Zuge der Bearbeitung des Bauantrags geregelt, der direkt bei der Bauaufsicht in der Barbarossastraße 16-24, 63571 Gelnhausen, Telefon 06051-85-0, eingereicht werden muss. Vorab besteht jedoch die Möglichkeit, sich unverbindlich zu informieren.
Wenn es um den Bau von Straßen oder Abwasserleitungen geht, fungiert die Gemeinde selbst als Bauherr und ist ebenso für den Zustand von Straßen und Bürgersteigen verantwortlich. Etwaige erhebliche Schäden oder Mängel können Sie mittels des Mängelanzeige-Formulars melden.
Schwerpunkte des Fachbereichs:
Straßen, Grünanlagen, Plätze, Feldwege
Abfall
Bauhof und Fuhrpark (Bauhofleiter: Alexander Horne)
Bauantragsverfahren
Straßensperrungen Anordnung Verkehrsbeschränkung
Unbebaute Grundstücke/Pachtverträge
Sport- und Freizeitanlagen
Friedhofverwaltung (ausschließlich Fr.Zinner)
Wohnungsvergabe, Wohnungsberechtigungsscheine (ausschließlich Fr. Vöth)
Hausverwaltung